FAQ

Fragen und Antworten im Zusammenhang mit IBAN.

  • Soll die IBAN allen Kundensegmenten mitgeteilt werden?
    Die IBAN ist in Europa bereits auf breiter Basis bekannt. In einigen Jahren wird der Zahlungsverkehr auch in der Schweiz hauptsächlich mit der IBAN abgewickelt werden (über den Zeitpunkt entscheidet der Verwaltungsrat der SIX Interbank Clearing AG). Daher ist eine generelle Bekanntmachung durch die Banken sinnvoll.  

  • Gibt es auch für Postkonti IBAN?
    Auf Anfrage für Kunden, die ins Ausland fakturieren.

  • Gibt es für Banken-Nostrokonti IBAN?
    Ist theoretisch möglich. Die IBAN ist eine normale Kontonummer mit zusätzlichem Informationsgehalt. Der Entscheid, ob auch Nostrokonti mit einer IBAN versehen werden sollen, liegt in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Finanzinstituts.

  • Gibt es für Depot-Konti IBAN?
    Ist theoretisch möglich. Die IBAN wurde aber vor allem für den Zahlungsverkehr entwickelt.

  • Weshalb wird der BIC (Bank Identifier Code) auf dem IPI noch benötigt? Das Routing sollte doch einzig mit der IBAN vorgenommen werden können.
    Zur Weiterleitung einer Zahlung in den diversen Settlement-Systemen sowie insbesondere im SWIFT-Netzwerk genügt die IBAN nicht. Vor allem wenn Zahlungen über zwischengeschaltete Banken – wie z.B. Korrespondenzbanken – weitergeleitet werden, wird zusätzlich der BIC benötigt.

    Es sind Bestrebungen im Gange, den Finanzinstituten eine «BIC-Anzeigetabelle» zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe des Landescodes und dem «Bank/Branch Identifier» aus der IBAN wird auf den entsprechenden BIC verwiesen. Ein automatisiertes und fehlerfreies Straight Through Processing soll damit gewährleistet werden.

    Ziel dieser Lösung ist, dass gegenüber den Kunden stets nur die IBAN verwendet werden kann und sich nur die Banken um den BIC kümmern.

  • Kann die IBAN weltweit als Kontonummer angegeben werden?
    Ja, sie wird wie jede andere Kontonummer behandelt. In Europa hat sie jedoch den höheren Stellenwert betreffend Straight Through Processing.